Gleichberechtigung im Jahr 2017

Gleichberechtigung 2017? Nein Danke?
Nachdem nun bekannt wurde, dass eine ZDF-Reporterin gegen ihren Arbeitgeber geklagt hat und damit gescheitert ist, erreichen uns Meldungen, dass diverse Kliniken von weiblichen Anfragen für geschlechtsangleichende Operationen überlaufen werden.
Dem vorangegangen waren Berichte vom Mittwoch, den 01.02.2017, in denen teilweise der Ablauf der mündlichen Verhandlung vom Dezember 2016 geschildert wurde. Demnach soll die Anklage nicht nur regelrecht abgeschmettert worden sein, sondern es wurden wohl auch alle Vorurteile vom Arbeitsrichter Michael Ernst selbst formuliert, die Frauen davon abhielten, Klagen wegen Lohnungleichheit an ihre Arbeitgeber einzureichen.

Birte Meier arbeitet als Reporterin für die Sendung Frontal 21. Die Leistungsträgerin, deren Beiträge auch schon ausgezeichnet wurden, hatte festgestellt, dass ihre männlichen Kollegen weitaus mehr verdienen, als sie selbst, obwohl sie den gleichen Arbeitsaufwand hat. Eine abgewiesene Lohnerhöhung gab für sie Anlass zur Klage gegen ihren Arbeitgeber.
Während der mündlichen Verhandlung erklärte die Klägerin, dass selbst ein pensionierter Redakteur netto mehr verdiente, als sie brutto, was Arbeitsrichter Michael Ernst als erwiesen ansah. Jedoch wäre diese Verhältnismäßigkeit nicht vergleichbar aufgrund der Anstellungsbeschreibung, was bedeutet, dass Frau Meier eine freie Reporterin sei und ihr pensionierter Kollege eine Festanstellung hatte. Die Lohndifferenz würde sich somit tariflich ergeben.
Nachdem die Schwangerschaft einer Frau als Behinderung für Berufserfahrung, die aber unbedingt für einen höheren Lohn notwendig sei, dargelegt wurde, legte der Richter Ernst der Klägerin nahe, das Arbeitsverhältnis zu lösen, was den Angeklagten zusagte, da sie das Vertrauensverhältnis mit der Klage als zerrüttet ansahen. Dies ist jedoch ein Verstoß gegen das Maßregelverbot, wonach einem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen darf, weil er sein Recht in Anspruch nimmt.

Nach dieser Meldung gab es noch am gleichen Tag ein signifikantes Ansteigen der Erkundungen über Sterilisation und geschlechtsangleichende Maßnahmen in verschiedenen Kliniken in Berlin. Auf Nachfragen, sagte man uns, dass eine überdurchschnittliche Zahl von Frauen im Laufe des Tages anriefen oder zur persönlichen Vorsprache dort waren, um sich über operative Schritte zu informieren. Vor einem Eingriff wird die Transsexualität durch einen Gutachter abgeklärt und man muss nachweisen, schon längere Zeit in der anderen Geschlechterrolle zu leben.
Es gab einen Vorfall, bei dem sich eine Frau vorstellte und nach dieser Information kurz verschwand und plötzlich ungeschminkt und mit rasiertem Kopf wieder kam. Sie behauptete steif und fest schon seit fünf Jahren als Matthias zu leben.
Auch Frauenärzte wurden sozusagen überrannt. Viele Patientinnen sind der Meinung eine Sterilisation wäre Beweis genug, nicht mehr lohnbezogen benachteiligt zu werden.
Außerdem wurden wohl die Lagerbestände an falschen Bärten von vielen Frauen aufgekauft, woraufhin es zu einem Verkaufsstop dieser Produkte kam, weil man mit der Nachbestellung nicht hinter her kommt.

Birte Meier und ihr Anwalt Kluge möchten nach dem Scheitern der Klage übrigens in die nächste Instanz gehen, weshalb sie auch keinen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellten, um die Sitzungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dort Zeugen geladen werden, die bei Arbeitsrichter Michael nicht zugelassen waren. Es wäre nämlich durchaus interessant zu erfahren, welche Löhne männliche freie Reporter vom ZDF beziehen.

 

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